Dr. SCHIRL ist seit 1994 als Rechtsanwalt auch überaus erfolgreich als Schuldnervertreter tätig. Dies gilt auch für Mag. SIEBINGER ab seiner Eintragung zum Rechtsanwalt ab 2004.

Nicht zuletzt auch aufgrund des Umstandes, dass sowohl Dr. SCHIRL, als auch Mag. SIEBINGER von mehreren Gerichten bereits seit Jahrzehnten sowohl in Firmen-, als auch in Privatinsolvenzverfahren ständig zum Masseverwalter bestellt werden, verfügen sie über profunde Kenntnisse des Insolvenzrechtes sowie über die Modalitäten und Feinheiten des Insolvenzverfahrens.

Dr. SCHIRL und Mag. SIEBINGER war es im Laufe der letzten Jahrzehnte durch deren Beratung und Unterstützung möglich, unzähligen Schuldnern eine Entschuldung und damit einen Neubeginn zu ermöglichen.

Aufgrund Ihrer jahrzehntelangen Erfahrung ist es ihnen auch in schwierigen Situationen gelungen, einen für alle Seiten akzeptablen Interessensausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern herzustellen.