Insolvenz
Allgemeine Informationen über den aktuellen Stand eine Insolvenzverfahrens erhalten Sie
unter www.edikte.justiz.gv.at (Link). Insolvenzforderungen sind direkt beim zuständigen
Gericht anzumelden und einzubringen und nicht beim Insolvenzverwalter. Aus der
Ediktsdatei können Sie die First für die Anmeldung von Forderungen entnehmen.
Forderungsanmeldungen müssen bestimmten Erfordernissen entsprechen. Die Einbringung
einer Forderungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist unter bestimmten
Voraussetzungen auch möglich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einbringung Ihrer
Forderungsanmeldung.
Aus der Ediktsdatei können Sie den Zeitpunkt und Ort der jeweiligen Verhandlungen
entnehmen. Es steht jedem Gläubiger frei, an diesen Verhandlungen selbst oder durch einen
ausgewiesenen Vertreter teilzunehmen und sich zu informieren.
Erste Rechtsbelehrung auf Briefpapier (PDF zum Runterladen)
Erste Rechtsbelehrung (PDF zum Runterladen)
Vermögensverzeichnis § 185 IO für natürliche Person – Privatinsolvenz (SRV) (PDF zum Runterladen)
Gläubigerliste (Excel zum Runterladen)
Auftrag an Schuldner (PDF zum Runterladen)
Liste vorzubereitende Unterlagen Privatkonkurs auf Briefpapier (PDF zum Runterladen)