Schuldnerberatung

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Ihre Schuldnerberatung in Wien

01.

Wie läuft eine Vertretung in einem Schuldenregulierungsverfahren durch unsere Kanzlei ab?

Wenn unsere Kanzlei mit einer Schuldnervertretung betraut bzw. beauftragt wird, findet zunächst eine Erstbesprechung in unserer Kanzlei statt.

 

In dieser Besprechung werden zunächst anhand der vom Mandanten/von der Mandantin zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Informationen die für den jeweiligen Einzelfall bestmögliche Vorgangsweise erörtert und die nächsten Schritte geplant.

 

Ist, wie in den meisten Fällen, ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren einzuleiten, werden von uns im Anschluss an die Besprechung und nach Vorliegen aller dafür notwendigen Unterlagen und Informationen, raschestmöglich die für die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens erforderlichen Anträge erstellt und bei Gericht eingebracht.

 

Nach der Eröffnung des gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens begleiten wir unsere/n Mandanten/Mandantin durch das gesamte Verfahren bis dieses – üblicherweise mittels eines Zahlungsplans oder mit Einleitung des Abschöpfungsverfahrens – zu einem Abschluss gebracht wird.

 

Wichtiger Kernpunkt unserer Tätigkeit während des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, die Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen, um für unsere/n Mandanten/Mandantin den Abschluss eines Zahlungsplans zu erzielen.

 

Kommt der Zahlungsplan, wie in den meisten Fällen, zustande, erhält der/die Mandant/in von uns eine übersichtliche Liste der gemäß des Zahlungsplans zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten zu bezahlenden Quoten gemeinsam mit den entsprechenden Bankverbindungen der Gläubiger.

 

Mit der Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens ist unsere Tätigkeit als Schuldnervertreter in der Regel sodann beendet.

 

Wir stehen unseren Mandanten/Mandantinnen selbstverständlich auch nach der Beendigung des Schuldenregulierungsverfahrens für Auskünfte und Beratungs- sowie Unterstützungsleistungen zur Verfügung, wobei diese Leistungen im Rahmen eines neuen und nicht von der ursprünglichen Schuldnervertretung umfassten Auftrages erbracht werden.

02.

Wie viel kostet das Erstgespräch für die Schuldnerberatung?

Ein Erstgespräch für die Schuldnerberatung in unserer Kanzlei ist kostenpflichtig und beträgt €200,-.

03.

Was muss ich mitnehmen?

  1. Gläubigerliste (Aufstellung der Gläubiger mit genauem Namen und Adressen sowie der jeweils aushaftenden Forderung)
  2. Vermögensverzeichnis ausgefüllt (Formular)
  3. Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  4. Kopien der Polizzen von allfällig bestehenden Lebens- bzw. Pensionsversicherungen
  5. Kopien sämtlicher auf den Mandanten/die Mandantin laufenden Miet- und Leasingverträge
  6. Kopien der letzten Belege hinsichtlich sämtlicher laufend anfallenden Zahlungen (Strom, Gas, Telefon, Versicherungen, Mieten, Müllgebühren, etc.)
  7. im Fall bestehender Unterhaltsverpflichtungen: Kopien der entsprechenden Unterhaltsvereinbarungen.

04.

Wieso sollte ich die Schuldnerberater Ihrer Kanzlei wählen?

Aufgrund der Erfahrung und Kompetenz unserer Mitarbeiter werden unsere Klienten  effizient und rasch betreut. Überzeugen Sie sich von unserer langjährigen und erfolgreichen Tätigkeit als Schuldnerberater und Insolvenzverwalter und werfen Sie einen Blick in die Insolvenzdatei.

 

05.

Wie vereinbare ich einen Termin mit Ihrer Kanzlei für eine Schuldnerberatung?

Um einen Termin in unserer Kanzlei zu bekommen, können Sie uns entweder über das Kontaktformular anschreiben oder auch telefonisch kontaktieren.

Ich habe keine Kopie?

Sollte das Mitbringen von Kopien nicht möglich sein, können die Dokumente auch gerne im Original zur Erstbesprechung mitgebracht werden, und wir fertigen uns die Kopien selbst an.

Im Zusammenhang mit der Gläubigerliste empfiehlt es sich überdies zunächst beim zuständigen Bezirksgericht vorzusprechen und sich dort einen Auszug aus dem Exekutionsregister bezüglich sämtlicher aktuell anhängigen Exekutionsverfahren zu organisieren, damit möglichst kein Gläubiger übersehen wird.

20180117-3H5A7507

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