Eigentlich ist der korrekte rechtliche Ausdruck „Schuldenregulierungsverfahren vor dem Bezirksgericht„. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu sind in der „Konkursordnung“ geregelt.
Ziel eines sogen. Privatkonkurses ist es, „dem redlichen und motivierten Schuldner“ eine realistische Chance auf einen Neubeginn zu eröffnen.