Was ist ein Privatkonkurs?

Eigentlich ist der korrekte rechtliche Ausdruck „Schuldenregulierungsverfahren vor dem Bezirksgericht„. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu sind in der „Konkursordnung“ geregelt. Ziel eines sogen. Privatkonkurses ist es, „dem redlichen und motivierten Schuldner“ eine realistische Chance auf einen Neubeginn zu eröffnen.

Der “typische” Privatschuldner

Derzeit sind in Österreich rd. 450.000 Personen oder 0,5% der Bevölkerung überschuldet, rund 300.000 Haushalte sind somit als überschuldet einzuordnen. Jährlich erfolgen ca. 750.000 Anträge auf Lohnpfändungen und ca. 90.000 Anträge auf Gerichtsvollzug. Laut einer Statistik der Wiener Schuldnerberatung kann man sich den “typischen” Privatschuldner etwa so vorstellen: 56% aller Privatschulder sind männlich, ca. 40 Jahre …