Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und der hohen Qualifikation unserer Mitarbeiter, sind wir in der Lage ein Schuldenregulierungsverfahren im Regelfall innerhalb von 6-9 Monaten abzuwickeln. Wartezeiten gibt es keine, da wir jeden Fall innerhalb weniger Tage (Sofern sämtliche Unterlagen vorhanden sind.) bearbeiten.
In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass sämtliche Fristen im Zusammenhang mit einer Entschuldung, mit der Annahme eines Zahlungsplanes, oder der Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens zu laufen beginnen. Sofern sich dieser Zeitpunkt entweder mangels jeglicher Betreuung, oder aufgrund von unfachmännischer Betreuung um Jahre verzögert, beginnt die Entschuldungsphase zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt.