Sie sind verschuldet? Seit 2004 hilft die Schuldnerberatung Schirl & Partner ihren Klienten mit einer schnellen und diskreten Beratung rund um das Thema Schulden und Privatkonkurs. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von der langjährigen Expertise der Kanzlei.
Information zur Covid19 Ausgangsbeschränkung:
„Rechtsanwaltskanzleien sind nicht vom Betretungsverbot umfasst und können weiterhin von Klientinnen und Klienten zur Inanspruchnahme
von Rechtsdienstleistungen betreten werden.“
Außerdem ist die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen (§ 1 Abs 1 Z 8).
Quelle: Newsletter des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
Willkommen bei Schirl & Partner
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und der hohen Qualifikation unserer Mitarbeiter, sind wir in der Lage ein Schuldenregulierungsverfahren im Regelfall innerhalb von 6-9 Monaten abzuwickeln. Wartezeiten gibt es keine, da wir jeden Fall innerhalb weniger Tage (Sofern sämtliche Unterlagen vorhanden sind.) bearbeiten.
In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass sämtliche Fristen im Zusammenhang mit einer Entschuldung, mit der Annahme eines Zahlungsplanes, oder der Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens zu laufen beginnen. Sofern sich dieser Zeitpunkt entweder mangels jeglicher Betreuung, oder aufgrund von unfachmännischer Betreuung um Jahre verzögert, beginnt die Entschuldungsphase zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt.
Aufgrund der Erfahrung und Kompetenz unserer Mitarbeiter werden unsere Klienten effizient und rasch betreut. Überzeugen Sie sich von unserer langjährigen und erfolgreichen Tätigkeit als Schuldnerberater und Insolvenzverwalter und werfen Sie einen Blick in die Insolvenzdatei.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenpflichtiges Erstgespräch damit wir Ihre Situation bewerten und Sie unterstützen können.
Schuldnerberatung auf einem Blick
Wenn Sie Schulden haben und Schwierigkeiten mit Ihren Zahlungen haben.
Sind Sie auf der Suche nach einer Schuldnerberatung die Sie beim Privatkonkurs berät?
Das Abschöpfungsverfahren bietet die letzte Möglichkeit zur Entschuldung.
Schuldenregulierungsverfahren und
Privatinsolvenzverfahren
Das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren wird auch Schuldenregulierungsverfahren genannt. Im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens besteht für einen Schuldner die Möglichkeit sich mittels eines Zahlungsplans, eines Sanierungsplans, oder mittels eines Abschöpfungsverfahrens zu entschulden.
Wenn Sie in Schwierigkeiten sind
Die Schuldnerberatungskanzlei Schirl & Partner hat seit 2004 zahlreichen Klienten geholfen. Überzeugen Sie sich selbst.
27
Jahre an erfahrung
500+
INSOLVENZVERFAHREN
600+
Schuldenregulierungs-verfahren